Auftragsverarbeitungsvertrag
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein rechtlicher Vertrag, der für Kommunen und Behörden unerlässlich ist, sobald personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister übermittelt werden – beispielsweise an einen Software-Anbieter, eine Druckerei oder ein Rechenzentrum.
Der Vertrag regelt, dass der externe Dienstleister (der Auftragsverarbeiter) die Daten ausschließlich nach den Weisungen Ihrer Kommune (dem Verantwortlichen) verarbeitet. Er sichert also ab, dass die Hoheit über die Daten bei der Verwaltung bleibt. Ein korrekter AV-Vertrag ist entscheidend, um die rechtliche Pflicht der Rechenschaftspflicht zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.