Auftragsverarbeitungsvertrag

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein rechtlicher Vertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO. Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter. Der Vertrag legt die Bedingungen für die Datenverarbeitung fest, einschließlich Zweck, Art der Daten, Sicherheitsmaßnahmen und andere relevante Bestimmungen. Der AV-Vertrag gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen.