Auskunftsrecht
Jeder Bürger hat das Recht, von Ihrer Verwaltung eine Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche seiner personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dieses Recht nach Artikel 15 DSGVO ist für öffentliche Stellen von zentraler Bedeutung.
Das Auskunftsersuchen kann jederzeit gestellt werden und muss innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden. Als verantwortliche Stelle sind Sie verpflichtet, vollständige, präzise und verständliche Auskunft zu erteilen. Dazu gehört die Information, woher die Daten stammen, welchem Zweck sie dienen und wer Zugriff darauf hat.
Diese Aufgabe ist besonders anspruchsvoll, wenn die anfragenden Bürger in der Gemeinde fest verwurzelt sind und viele Verarbeitungen sie betreffen. Eine effiziente und reibungslose Bearbeitung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch entscheidend für das Vertrauen Ihrer Bürger.