Datenminimierung
Der Grundsatz der Datenminimierung verpflichtet Ihre öffentliche Verwaltung dazu, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten. Sie dürfen nur jene Daten erheben und speichern, die für einen bestimmten, im Vorhinein festgelegten Zweck unbedingt erforderlich sind.
In der Praxis stellt dies oft eine Herausforderung dar, besonders wenn unterschiedliche Fachbereiche mit nicht harmonisierten Antragsformularen arbeiten. Jede Datenerfassung, die nicht zwingend notwendig ist, muss vermieden werden. Dieser Grundsatz gilt in jeder Phase der Verarbeitung – von der Erhebung über die Speicherung bis hin zur fristgerechten Löschung von Daten, die nicht mehr benötigt werden.
Die konsequente Umsetzung der Datenminimierung ist für Behörden entscheidend. Sie verringert nicht nur das Risiko von Fehlverarbeitungen, sondern hilft Ihnen auch, die gesetzliche Rechenschaftspflicht zu erfüllen und das Vertrauen der Bürger in den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten zu stärken.