Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist der zentrale Ansprechpartner und Experte für alle Fragen rund um den Datenschutz in Ihrer öffentlichen Verwaltung. Kommunen und öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, einen DSB zu benennen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Die Rolle des DSB ist gesetzlich klar geregelt: Er überwacht die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), berät die Verwaltungsleitung und die Mitarbeiter bei allen Fragen zur Datenverarbeitung und dient als direkter Kontaktpunkt für die Aufsichtsbehörden sowie für die Bürger.

Gerade für öffentliche Einrichtungen ist die Position des DSB mit einer hohen Verantwortung verbunden. Aufgrund der komplexen Materie und der ständigen Gesetzesänderungen entscheiden sich viele Verwaltungen dafür, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies gewährleistet nicht nur eine unabhängige und neutrale Beratung, sondern sichert auch das notwendige Fachwissen, ohne internes Personal zu binden.