Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweis, Informationspflichten
Sobald Ihre Verwaltung personenbezogene Daten von Bürgern erhebt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese transparent und umfassend zu informieren. Diese Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO müssen vor der eigentlichen Datenerhebung erfüllt werden.
Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite oder die Datenschutzhinweise in Antragsformularen und bei persönlichen Kontakten sind die zentralen Werkzeuge, um dieser Pflicht nachzukommen.
Öffentliche Verwaltungen müssen klar und verständlich erklären, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte die betroffenen Personen haben. Gerade für öffentliche Einrichtungen ist die Einhaltung dieser Pflicht entscheidend, da die Bürger ein besonderes Vertrauen in die Verwaltung haben. Eine fehlerhafte oder unvollständige Information kann dieses Vertrauen schnell untergraben.
Dieser Punkt ist besonders bedeutsam, weil öffentliche Verwaltungen in der Regel weit mehr Verarbeitungen haben als privatwirtschaftliche Unternehmen.