Integrität und Vertraulichkeit
Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit ist eine der wichtigsten Säulen des Datenschutzes. Er besagt, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden müssen, dass ihre Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Dazu gehört der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, aber auch der Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.
Vertraulichkeit bedeutet, dass Daten nur für autorisierte Personen zugänglich sind. Das kann durch Zugangskontrollen oder Verschlüsselung erreicht werden.
Integrität bedeutet, dass die Daten während ihrer Verarbeitung nicht unbemerkt verändert oder beschädigt werden können.
Für Ihre Verwaltung ist die Einhaltung dieses Grundsatzes von höchster Bedeutung. Es geht darum, das Vertrauen der Bürger in den sicheren Umgang mit ihren Daten zu rechtfertigen. Die Umsetzung dieses Grundsatzes erfordert wirksame technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), wie zum Beispiel ein klares Rollen- und Berechtigungskonzept und regelmäßige Sicherheitstests.