Mittel & Zwecke
Die Verantwortliche Stelle ist die Instanz, die über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung entscheidet. Diese beiden Konzepte sind das Herzstück jeder datenschutzrechtlichen Bewertung.
- Zwecke der Verarbeitung: Dies beantwortet die Frage nach dem „Warum“. Welches Ziel wird mit der Datenverarbeitung verfolgt? Ein klar definierter Zweck ist nach dem Grundsatz der Zweckbindung unerlässlich. Zum Beispiel könnte der Zweck die „Bearbeitung von Bauanträgen“ oder die „Ausstellung von Personalausweisen“ sein.
- Mittel der Verarbeitung: Dies beantwortet die Frage nach dem „Wie“. Welche Werkzeuge und Verfahren werden eingesetzt, um den Zweck zu erreichen? Dies umfasst sowohl technische als auch organisatorische Aspekte. Zum Beispiel sind die „Nutzung einer bestimmten Verwaltungssoftware“ oder das „Verfahren zur Aktenführung“ die Mittel der Verarbeitung.
Die Verantwortliche Stelle muss beide Aspekte festlegen und sicherstellen, dass sie rechtmäßig sind. Sie hat die Pflicht zu belegen, dass die gewählten Mittel geeignet sind, den festgelegten Zweck zu erreichen, ohne die Rechte der Bürger unverhältnismäßig einzuschränken.