Recht auf Berichtigung

Das Recht auf Berichtigung gibt jeder Person das Recht, von Ihrer Verwaltung die unverzügliche Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Daten zu verlangen. Ihre Verwaltung ist verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.

Dieser Grundsatz ist ein entscheidendes Element des Datenschutzes. Denn nur wenn die Daten in Ihrem System korrekt sind, können Sie eine rechtmäßige und faire Verarbeitung sicherstellen. Fehlerhafte Daten können zu falschen Bescheiden, ungerechten Entscheidungen und im schlimmsten Fall zu Reputationsschäden führen.

Ein effizienter Prozess zur Bearbeitung von Berichtigungsanträgen ist daher unerlässlich. Er stellt nicht nur die Einhaltung der DSGVO sicher, sondern stärkt auch das Vertrauen der Bürger in die Präzision und Verlässlichkeit Ihrer Verwaltung.