Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragung (auch Datenportabilität genannt) gibt einer Person das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um sie an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln.
Dieses Recht gilt in der Regel nur für Datenverarbeitungen, die auf der Einwilligung oder einem Vertrag beruhen. Daher ist es im privatwirtschaftlichen Kontext, etwa bei Mobilfunkanbietern oder sozialen Netzwerken, von großer Bedeutung.
Für Ihre Verwaltung ist die Relevanz dieses Rechts stark eingeschränkt. Das Recht auf Datenübertragung findet keine Anwendung auf Datenverarbeitungen, die im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. In den meisten Fällen, in denen eine Behörde Daten verarbeitet (z. B. im Einwohnermeldeamt oder Sozialamt), greift dieses Recht somit nicht.