Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es betroffenen Personen, ihre personenbezogenen Daten von einem Dienstleister zu einem anderen zu übertragen. Dabei erhalten sie ihre Daten in einem strukturierten Format, das für eine einfache Wiederverwendung geeignet ist. Dieses Recht stärkt die Kontrolle der Personen über ihre Daten und erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern.