Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung erlaubt es einer Person, die Verarbeitung ihrer Daten vorübergehend zu stoppen. Dies kommt in Situationen zur Anwendung, in denen die Daten nicht sofort gelöscht werden können, aber die Verarbeitung eingeschränkt werden muss.

Eine Einschränkung bedeutet, dass die Daten zwar noch gespeichert, aber nicht mehr aktiv genutzt werden dürfen. Sie dürfen nur noch mit der Einwilligung des Betroffenen, zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Für Ihre Verwaltung ist dieses Recht besonders relevant in Fällen, in denen die Richtigkeit der Daten angezweifelt wird oder eine Löschung aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen noch nicht möglich ist. Die Einschränkung dient dann als Schutzmaßnahme für die betroffene Person, bis die Sachlage geklärt ist.