Recht auf Löschung

Das Recht auf Löschung gibt jeder Person das Recht, von Ihrer Verwaltung die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ihre Verwaltung ist verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

Dieses Recht ist jedoch nicht absolut, da es in vielen Fällen von der gesetzlichen Verpflichtung einer Verwaltung zur Datenverarbeitung überschrieben wird. So kann ein Bürger beispielsweise nicht verlangen, dass seine Meldedaten sofort gelöscht werden, da die Verwaltung diese Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt.

Das Recht auf Löschung ist für die öffentliche Verwaltung vor allem dann relevant, wenn die ursprüngliche Rechtsgrundlage (wie etwa eine Einwilligung) wegfällt und keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Die Einhaltung dieser Pflicht ist ein wichtiger Teil Ihrer Rechenschaftspflicht und stärkt das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit den Daten der Bürger.