Rechtmäßigkeit
Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit ist die wichtigste Voraussetzung für jede Verarbeitung personenbezogener Daten. Er bedeutet, dass Ihre Verwaltung die Daten nur dann verarbeiten darf, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Die Verarbeitung ohne eine solche Grundlage ist streng verboten.
Für öffentliche Stellen ist die rechtmäßige Datenverarbeitung in der Regel auf eine der folgenden Grundlagen gestützt:
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), wie die Führung des Einwohnermeldeamtes.
- Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), wie die Ausstellung eines Personalausweises.
- Gesetzliche Befugnisse aus nationalen Gesetzen, beispielsweise aus dem Bundesmeldegesetz oder den Landesgesetzen.
- Einwilligung der betroffenen Person, die jedoch in der öffentlichen Verwaltung nur in Ausnahmefällen als Rechtsgrundlage dient.
Das Prinzip der Rechtmäßigkeit stellt sicher, dass jede Datenverarbeitung in Ihrer Verwaltung transparent und zweckgebunden erfolgt und nicht willkürlich ist.