Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die gesetzlichen Begründungen, die es Ihrer Verwaltung erlauben, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten. Ohne eine solche Grundlage ist jede Verarbeitung streng verboten. Die DSGVO listet mehrere Rechtsgrundlagen auf, die für öffentliche Stellen von zentraler Bedeutung sind.

Die wichtigsten sind:

  • Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe: Dies ist die häufigste Grundlage für die Datenverarbeitung in der Verwaltung. Sie ermöglicht es, Daten zu verarbeiten, um beispielsweise Meldedienste, die Steuererhebung oder das Sozialamt zu betreiben (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
  • Rechtliche Verpflichtung: Ihre Verwaltung darf Daten verarbeiten, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, zum Beispiel bei der Aufbewahrung von Dokumenten nach der Abgabenordnung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Einwilligung: Die freie, informierte und jederzeit widerrufbare Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). In der öffentlichen Verwaltung wird diese Grundlage nur in Ausnahmefällen herangezogen, etwa bei der Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen.
  • Vertragserfüllung: Die Datenverarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, an dem die betroffene Person beteiligt ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dieser Fall kommt in der Verwaltung seltener vor.

Das Wissen um die korrekte Rechtsgrundlage ist essenziell für Ihre Rechenschaftspflicht und die Vermeidung von Bußgeldern.