Richtigkeit
Das Prinzip der Richtigkeit verpflichtet Ihre Verwaltung, dafür zu sorgen, dass alle personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, sachlich korrekt, vollständig und aktuell sind. Unrichtige oder veraltete Daten müssen unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden.
Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist für eine bürgerorientierte Verwaltung unerlässlich. Fehlerhafte Daten können zu falschen Bescheiden, unrechtmäßigen Entscheidungen oder verpassten Fristen führen, was das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Verwaltung nachhaltig schädigen kann.
Ihre Verwaltung muss daher proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Daten zu sichern. Dazu gehören regelmäßige Prüfungen und die Einrichtung von klaren Prozessen, die es den Bürgern einfach machen, ihre Daten berichtigen zu lassen.