Speicherbegrenzung

Der Grundsatz der Speicherbegrenzung bedeutet, dass Ihre Verwaltung personenbezogene Daten nicht länger speichern darf, als es für den ursprünglichen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Sobald die Daten ihren Zweck erfüllt haben und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen, müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden.

Dies ist für öffentliche Stellen von großer Bedeutung, da sie eine große Menge an Bürgerdaten verarbeiten. Eine unbegrenzte Datenspeicherung erhöht nicht nur das Risiko von Datenlecks, sondern verstößt auch gegen die DSGVO.

Die Speicherdauer muss daher von vornherein festgelegt werden. Dies hilft, die Rechenschaftspflicht zu erfüllen und sicherzustellen, dass Sie nur jene Daten behalten, die Sie wirklich benötigen.