Speicherbegrenzung

Die Speicherbegrenzung in der DSGVO besagt, dass personenbezogene Daten nur für die erforderliche Zeit aufbewahrt werden dürfen. Nach Erreichen des Verarbeitungszwecks oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Dies schützt die Privatsphäre und reduziert das Risiko von Datenmissbrauch.