Treu und Glauben
Das Prinzip der Verarbeitung nach Treu und Glauben ist ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes. Es bedeutet, dass Ihre Verwaltung personenbezogene Daten so verarbeiten muss, wie es von einem Bürger vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Verarbeitung darf also nicht heimlich oder in einer Weise erfolgen, die den Interessen des Betroffenen zuwiderläuft.
Dieser Grundsatz fordert nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern auch ein ethisches und faires Vorgehen. Er verlangt, dass die Zwecke der Datenverarbeitung klar und offen kommuniziert werden.
Für Ihre Verwaltung bedeutet dies, transparent zu sein und sicherzustellen, dass Bürger jederzeit nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht. Das schafft Vertrauen in die öffentliche Hand und ist die Grundlage für eine bürgerorientierte Verwaltung.