Verarbeitung

Der Begriff Verarbeitung ist im Datenschutzrecht sehr weit gefasst. Er meint so gut wie jede Tätigkeit, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird. Das reicht vom ersten Kontakt mit den Daten bis zu ihrer endgültigen Löschung.

Zur Verarbeitung gehören beispielsweise:

  • Das Erheben: Wenn Ihre Verwaltung Daten von Bürgern sammelt, zum Beispiel über ein Online-Formular.
  • Das Speichern: Das Ablegen von Akten in einem Archiv oder von Daten in einer Datenbank.
  • Das Nutzen: Wenn Mitarbeiter auf Daten zugreifen, um eine Anfrage zu bearbeiten.
  • Das Übermitteln: Wenn Daten an andere Abteilungen oder an externe Partner weitergegeben werden.
  • Das Löschen: Die endgültige Entfernung von Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Jeder dieser Schritte muss rechtmäßig erfolgen und den Grundsätzen der DSGVO entsprechen. Die Verarbeitung von Daten ist der Kern Ihrer täglichen Arbeit. Die Einhaltung der Datenschutzregeln ist daher bei jedem einzelnen Schritt entscheidend.