Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvT) ist eine detaillierte und verpflichtende Übersicht über alle Datenverarbeitungsprozesse, die in Ihrer Verwaltung stattfinden. Es ist nicht nur eine Pflicht nach Artikel 30 DSGVO, sondern auch ein wichtiges Steuerungselement.

Im VVT werden alle relevanten Informationen über jede Verarbeitungstätigkeit lückenlos dokumentiert. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Zweck der Datenverarbeitung (z.B. Erfüllung öffentlicher Aufgaben).
  • Die Kategorien der verarbeiteten Daten (z.B. Kontaktdaten, Meldedaten).
  • Die Kategorien der betroffenen Personen (z.B. Bürger, Mitarbeiter).
  • Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung.
  • Die vorgesehenen Löschfristen.
  • Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die zum Schutz der Daten ergriffen werden.

Für Ihre Verwaltung ist das VvT der zentrale Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, dass Sie die Datenschutzvorgaben konsequent umsetzen. Es ermöglicht Ihnen, jederzeit den Überblick über Ihre Daten zu behalten und auf Anfragen von Bürgern oder Behörden schnell zu reagieren.