Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht gibt jeder Person das Recht, einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. Dies ist dann der Fall, wenn die Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) beruht.
Ihre Verwaltung ist verpflichtet, den Widerspruch zu prüfen. Die Verarbeitung der Daten muss dann eingestellt werden, es sei denn, Ihre Behörde kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Weiterverarbeitung nachweisen, die die Interessen des Betroffenen überwiegen.
Für Ihre Verwaltung ist die korrekte Bearbeitung von Widersprüchen entscheidend. Ein klar definierter Prozess stellt sicher, dass Sie diesem Grundrecht der Bürger schnell und rechtssicher nachkommen können.