Zweckbindung

Der Grundsatz der Zweckbindung gehört zu den wichtigsten Prinzipien der DSGVO. Er besagt, dass personenbezogene Daten ausschließlich für einen speziellen, festgelegten und legitimen Zweck erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Eine Weiterverarbeitung, die mit diesem ursprünglichen Zweck nicht vereinbar ist, ist grundsätzlich verboten.

Das bedeutet, dass Ihre Verwaltung die Daten der Bürger nicht einfach für beliebige andere Zwecke verwenden darf. Wenn Daten für die Ausstellung eines Reisepasses erhoben wurden, dürfen sie nicht einfach für die Versendung eines touristischen Newsletters genutzt werden. Jede Verarbeitung muss transparent und mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sein.

Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist für Ihre Verwaltung von höchster Relevanz, da sie die Vertrauensbasis mit den Bürgern stärkt.