Profiling

„Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling“ gemäß DSGVO bezieht sich auf automatisierte Entscheidungen ohne menschliches Eingreifen, die auf Profiling basieren. Diese Entscheidungen können Auswirkungen auf die betroffene Person haben, und die DSGVO gewährt ihr Rechte wie das Recht auf Information, menschliches Eingreifen, Erklärung und Widerspruch.

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht nach DSGVO erlaubt es Personen, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei berechtigten Interessen oder der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse eingelegt werden. Die verantwortliche Stelle prüft den Widerspruch und darf die Daten nur weiterverarbeiten, wenn überwiegende Gründe dafür vorliegen. Das Widerspruchsrecht stärkt die Kontrolle und Datenschutzrechte der Betroffenen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es betroffenen Personen, ihre personenbezogenen Daten von einem Dienstleister zu einem anderen zu übertragen. Dabei erhalten sie ihre Daten in einem strukturierten Format, das für eine einfache Wiederverwendung geeignet ist. Dieses Recht stärkt die Kontrolle der Personen über ihre Daten und erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach DSGVO ermöglicht es betroffenen Personen, vorübergehend die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Nutzung ihrer Daten in bestimmten Fällen zu begrenzen, z. B. bei strittigen oder unrechtmäßigen Verarbeitungen.

Recht auf Löschung

Das Recht auf Löschung gemäß DSGVO ermöglicht es betroffenen Personen, die Entfernung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dadurch haben sie die Kontrolle über ihre Daten und können sicherstellen, dass sie nicht länger gespeichert oder verwendet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder gegen die Datenschutzgesetze verstoßen.

Recht auf Berichtigung

Das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Dadurch können sie sicherstellen, dass ihre Daten korrekt und aktuell sind.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht gemäß DSGVO gibt betroffenen Personen das Recht, Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Dies umfasst den Zugang zu den Daten, Angaben zur Verarbeitung und das Recht auf Berichtigung oder Löschung bei Bedarf. Das Auskunftsrecht ermöglicht es den Personen, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten und deren rechtmäßige Verarbeitung sicherzustellen.

Rechenschaftspflicht

Die Rechenschaftspflicht gemäß der DSGVO bedeutet, dass Organisationen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind und dies nachweisen müssen. Dies beinhaltet die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, die Dokumentation von Prozessen und die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden. Durch die Rechenschaftspflicht wird sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Integrität und Vertraulichkeit

Integrität und Vertraulichkeit sind wichtige Grundsätze der DSGVO. Integrität bezieht sich auf die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten, während Vertraulichkeit den Schutz vor unbefugtem Zugriff bedeutet. Beide Grundsätze dienen dem Schutz der Privatsphäre und erfordern angemessene Sicherheitsmaßnahmen.

Speicherbegrenzung

Die Speicherbegrenzung in der DSGVO besagt, dass personenbezogene Daten nur für die erforderliche Zeit aufbewahrt werden dürfen. Nach Erreichen des Verarbeitungszwecks oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Dies schützt die Privatsphäre und reduziert das Risiko von Datenmissbrauch.